Die Sozialbetreuung umfasst die Klärung aller sozialen Fragen, die während der Therapie eines Patienten anfallen. Dabei eruiert der zuständige Einzeltherapeut bei seinen Patienten den notwendigen Unterstützungsbedarf und gibt dementsprechend Hilfestellungen oder klärt Fragestellungen im Auftrag des Patienten.
Zu den möglichen Fragestellungen gehören: SGB II- und XII- Angelegenheiten, Übergangsgeld, Taschengeld, Arbeits- und Wohnungsangelegenheiten, Schuldenregulierung, straf- und zivilrechtliche Angelegenheiten, Behörden- und Amtsangelegenheiten i. a. und die Vermittlung in jedwede Form ambulanter oder stationärer Nachsorge.
Zur Klärung sozialer Fragen steht die Infrastruktur der Klinik zur Verfügung (Telefon, Fax, Email, Internet, Fahrdienst). Daneben werden persönliche Kontakte ermöglicht, wenn beispielsweise Arbeitgeber, gesetzliche Betreuer oder Mitarbeiter anderer Einrichtungen zu Gesprächen in die Klinik eingeladen werden, oder die Patienten (ggf. vom Therapeuten begleitet) dort vorsprechen. |