Sozialdienst

Die Patienten:innen erhalten bereits im Gruppen und Einzelgespräch begleitende lösungsorientierte Informationen, Beratung und
Unterstützung für ihre persönlichen, familiären, sozialen, finanziellen und sozialrechtlichen Angelegenheiten wie

• enge Absprachen mit der Arbeitsagentur und den Kreisjobcentern
• Vermittlung zur Schuldnerberatung
• sozialrechtliche Beratung z.B. Beantragung Schwerbehindertenausweis (Empfehlung zum VDK)
• Hilfen zur Erziehung und Betreuung der Kinder
• Einbeziehung von Angehörigen (Paar und Familiensetting)
• Kontakte mit Arbeitgebern

Die begleitenden Hilfen im sozialen Umfeld dienen der Unterstützung und Sicherung der Selbstständigkeit und der sozialen und beruflichen Teilhabe. Im Bedarfsfall organisiert und koordiniert der Sozialdienst weitere Maßnahmen z.B. ambulante Nachsorge, Betreutes Wohnen und unterstützt bei Fragestellungen wie Übergangsgeld, Arbeits- und Wohnungsangelegenheiten, Behörden und Amtsangelegenheiten im allgemeinen und in jedwede Form ambulanter oder stationärer Nachsorge. Im Aufnahmegespräch mit dem Einzeltherapeuten:innen sowie im Verlauf wird der Bedarf an Hilfe ermittelt und dann gegebenenfalls zeitnah ein Termin mit dem Sozialdienst vereinbart.

Natürlich kann der Patient:in bei Bedarf auch von sich aus Kontakt mit dem Sozialdienst aufnehmen. Durch die Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Team- und Fallbesprechungen ist der Sozialdienst in das therapeutische Gesamtvorgehen integriert.