Die stationäre Therapie soll dabei helfen suchtmittelabstinent zu bleiben und die mit der Sucht einhergehenden körperlichen und seelischen Störungen soweit wie möglich auszugleichen. Die Behandlung umfasst das gesamte ärztliche und therapeutische Spektrum der Rehabilitationsmedizin. Es berücksichtigt die körperlichen und die seelischen Aspekte der Erkrankung. Im Rehabilitationsteam arbeiten Ärzte, Psychologinnen, Suchttherapeuten/innen, Sozialarbeiterinnen, Ergotherapeutinnen und weitere Berufsgruppen interdisziplinär zusammen. Den Behandlungsplan stellt das Team zusammen mit dem Patienten/der Patientin auf. Gemeinsam werden auch die Ziele der Therapie festgelegt.
Die Stärkung der Eigeninitiative des Patient:innen spielt eine wichtige Rolle in der Therapie. Sie macht stark für den künftigen Umgang mit dem Suchtmittel und ebnet Wege für ein abstinentes Leben. Um einen nachhaltigen Behandlungserfolg zu erreichen und seinen Platz im Beruf, in der Familie und in der Gesellschaft wieder einnehmen zu können, erfolgt die stationäre Entwöhnungsbehandlung nach Möglichkeit im Anschluss an eine stationäre Entgiftung. Die stationäre Therapie dauert in der Regel 12 bis 15 Wochen, bei Drogenabhängigkeit 21 bis 26 Wochen.
Neben der stationären Entwöhnungsbehandlung gibt es in der Neuen Rhön auch die Möglichkeit der stationären Kurzzeit Rehabilitation im Rahmen einer Kombitherapie. Diese Therapieform ist besonders für Patient/innen geeignet, die eine kurze und intensive stationäre Therapiephase benötigen, um dann entsprechend den Möglichkeiten der ambulanten Rehabilitation erfolgreich weiter behandelt zu werden. Dies betrifft Suchtkranke, die durch ambulante Rehabilitationsmaßnahmen allein keine ausreichende Stabilisierung erhalten können. Darüber hinaus ist diese Behandlungsform angezeigt, wenn die Familiensituation sich als kritisch darstellt und deshalb eine zeitlich begrenzte Distanz vom Umfeld sinnvoll und notwendig wird.
Dieses Therapieangebot wird vorrangig für nachfolgend beschriebene Patient/innengruppen vorgehalten:
• Alkoholabhängige Personen mit guter Krankheitseinsicht und Abstinenzmotivation
• sozial integrierte Personen, bei denen davon auszugehen ist, dass bei den Angehörigen eine gute Motivation zu einer aktiven
• Unterstützung während der Therapiephasen gegeben ist
• beruflich integrierte Patientinnen/Patienten, die entweder im Arbeitsverhältnis stehen oder gute berufliche Perspektiven
mitbringen
• alkoholkranke Personen ohne schwere körperliche und psychische Störungen und Folgeerkrankungen
• Personen , die bereits durch eine stationäre Vorbehandlung oder ambulante Vorgespräche in ausreichendem Maße über die
• Funktion des Suchtmittels und damit verbundene Auswirkungen reflektieren können.
In der Neuen Rhön bieten wir Auffangbehandlungen von 4 bis 8 Wochen Dauer an. Indikationen dafür sind akute psychosoziale Krisen, welche die Abstinenz gefährden, außerdem psychophysische Erschöpfungszustände sowie nicht bewältigte Störungen im Verhalten, im Erleben oder in den sozialen Bezügen.
Auffangbehandlungen kommen für Patient:innen in Frage, die nach längerer Abstinenz und bereits abgeschlossener Therapie vereinzelt oder kurzfristig rückfällig wurden oder kurz davor stehen und eine stabile Abstinenz aus eigener Initiative oder mit ambulanter Hilfe nicht erreichen können. Therapieziel der Auffangbehandlung ist eine Stabilisierung der Abstinenzfähigkeit und damit eine Wiederherstellung bzw. Erhalt der Erwerbsfähigkeit.
Liegt eine Abhängigkeitsproblematik vor, sind aber die Fähigkeit zur Abstinenz im Alltag gegeben, die organischen, die psychischen und/oder die sozialen Bereiche nicht zu gravierend geschädigt und besteht noch ein relativ intakter sozialer Hintergrund (in der Regel Arbeit, Wohnung, Unterstützung durch Familie oder Bezugspersonen), besteht die Fähigkeit gesetzte Strukturen und Vereinbarungen verlässlich einzuhalten und sich auf einen Prozess der Veränderung einzulassen, dann kann die ambulante Rehabilitation ein möglicher Weg sein. Diese erfolgt als Einzel und Gruppentherapie, wobei sich die genannten Therapieformen ergänzen und unterstützen.
Des Weiteren kommt eine ambulante Rehabilitation im Sinne einer ambulanten Weiterbehandlung oder Nachsorge für Patient:innen in Betracht, die im Anschluss an eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme einer weiteren therapeutischen Begleitung bedürfen. Dieses Angebot bieten wir über den Therapieverbund Hessen gGmbH mit den Fachstellen in Fulda und in Frankfurt an. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://therapieverbund-hessen.de